Studiengänge | BSc und MSc Wilng, Digi Econ, TVWL |
Fach/Modul/LV | -/- |
BAFöG – Anpassung der Leistungsvorgaben für Bescheinigung nach § 48 – gültig ab 1/2025
Von der Leitung der Abteilung Ausbildungsförderung des Studierendenwerks KA wurden die KIT-Fakultäten Ende Oktober 2024 aufgefordert, die Leistungsanforderungen in ihren Studiengängen für die Bescheinigung nach § 48 dahingehend zu prüfen, ob diese zu den zentralen Vorgaben*) passen und falls nicht entsprechend anzupassen. Gleichzeitig sollten für alle neuen Studiengänge und - neu - auch für alle KIT-Masterstudiengänge entsprechende Leistungsanforderungen festgelegt werden. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften übernimmt der Prüfungsausschuss diese Aufgabe. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die bisherige Leistungsforderung die zentralen Vorgaben nicht erfüllte. Sie lag viel zu niedrig und musste daher angepasst werden. Der Prüfungsausschuss hat neue Mindestwerte (gemessen in Leistungspunkten) festgelegt, die nach den jeweiligen Fachsemestern erreicht werden müssen, um eine positive Bescheinigung nach § 48 zu erhalten. Sie orientieren sich an der durchschnittlichen Studiendauer vor den Corona-Jahren. Und sie gelten ab sofort für die Studiengänge TVWL, Digital Economics und Wirtschaftsingenieurwesen. (Im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik ist mit einer entsprechenden Anpassung in den nächsten Wochen zu rechnen.) ______ *) zentrale Leistungsvorgaben nach BAFöG:   1. Die bisherigen Leistungen lassen erwarten, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.   2. Der dafür erforderliche Studienfortschritt ist zu erkennen.   3. Bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemester wird die dafür übliche Leistung nachgewiesen.