Link zu den Praktikantenrichtlinien
Grundlage |
§ 14a der Studien- und Prüfungsordnung von 2015
(§ 15 SPO 2005 / 2009)
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Dauer |
6 Wochen studienbezogenes Praktikum |
Zeitpunkt |
- vor oder während des Studiums
- Nachweis spätestens zur Zulassung der letzten Prüfungsleistung (i.d.R. Bachelorarbeit)
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Tätigkeit |
- freie Wahl des Unternehmens
- freie Wahl der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbereiche
- Beachtung des Studienbezugs
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Rahmenbedingungen |
- Praktika sind ausnahmslos in Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Woche) abzuleisten
- Aufteilung in Abschnitte (min. 3 Wochen) und in verschiedene Unternehmen möglich;
- Urlaubstage sind nicht auf die geforderte Praktikumszeit anrechenbar. Sie werden von der nachgewiesenen Praktikumszeit abgezogen;
- Fehltage aus gesundheitlichen Gründen werden bis zu einem Umfang von insgesamt maximal 3 Tagen nicht abgezogen, sofern die Mindestzeit für das Pflichtpraktikum dadurch unterschritten würde.
- Gesetzliche Feiertage, die in die Praktikantenzeit fallen, werden nicht abgezogen.
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Anerkennung ab SPO 2005 |
Die Anmeldung des Praktikums erfolgt per Formular (vgl. Link weiter unten), unter Nennung der Praktikantenstelle und des Prüfers, im Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
Nach Abschluss des Berufspraktikums werden am Institut, das die Erfolgskontrolle abnimmt, ein Arbeitszeugnis der Praktikantenstelle und ein selbst erstellter Kurzbericht zum Praktikum eingereicht (nicht handschriftlich!). Bei erfolgreicher Leistungskontrolle wird vom Institut der Leistungsnachweis ausgestellt und über das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an das Studienbüro weitergeleitet.
Detaillierte Inormationen zur Anerkennung des Praktikums |
Alternative zum Berufspraktikum |
Berufsausbildung: Eine mindestens 2-jährige kaufmännische oder technische Berufsausbildung wird als gleichwertig zum Pflichtpraktikum anerkannt und kann dieses ersetzen.
Alle übrigen Beschäftigungsformate (zB Ferienjob, Werkstudententätigkeit, Selbständigkeit, Tätigkeiten im eigenen Unternehmen) können für das Berufspraktikum nicht alternativ geltend gemacht werden. |