Berufspraktikum, Vorgehensweise zur Anerkennung
Für Studierende in den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen, Technische Volkswirtschaftslehre
Überlegungen vor Einreichung der Praktika-Unterlagen zur Anrechnung auf das Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum ist Zulassungsvoraussetzung zur letzten Prüfung im Studium (idR. die Abschlussarbeit). Ein einmal abgeleistetes Praktikum, verfällt nicht aus Fristgründen. (Das gilt auch für Berufspraktika, die vor Studienaufnahme abgeleistet wurden.) Daher besteht bei früh im Studium abgeleistetem Berufspraktikum die Möglichkeit, den Zeitpunkt zur Anrechnung als Pflichtpraktikum noch passend später zu wählen.
Sobald im System der Nachweis über das Pflichtpraktikum verbucht ist, kann mit einem weiteren Praktikum bei SLE/Studierendenservice ein Urlaubssemester beantragt werden, falls bestimmte zeitliche Bedingungen erfüllt sind und vom WIWI Prüfungssekretariat Studienbezug festgestellt wird (Info zum Urlaubssemester: SLE/Studierendenservice).
Aber: Unternehmen fordern für das angebotene Praktikum oft sogenannte Pflichtpraktikumsbescheinigungen. Solange das Pflichtpraktikum nicht nachgewiesen wurde, werden von der KIT-Fakultät Bescheinigungen ausgestellt, denen zu entnehmen ist, dass der darauf genannte Student ein Pflichtpraktikum im Rahmen seines KIT-Studiengangs zu absolvieren hat und dass dieses noch nicht nachgewiesen wurde.
Nach Nachweis des Pflichtpraktikums gegenüber der KIT-Fakultät erhält der Studierende eine Bescheinigung mit dem Hinweis, dass das Pflichtpraktikum bereits absolviert ist und dass ein freiwilliges, studienbezogenes Praktikum von der Fakultät unterstützt wird.
Vor dem Hintergrund der jeweiligen Konsequenzen sowie der weiteren Studienplanung sollte sorgfältig abgestimmt werden, wann Praktika-Unterlagen zum Nachweis des Pflichtpraktikums eingereicht werden. Ein einmal eingereichtes und verbuchtes Pflichtpraktikum ist nicht mehr rückgängig zu machen. (Im Bachelorstudiengang Informationswirtschaft besteht wegen der an der Fakultät abgelegten Erfolgskontrolle zum Praktikum allerdings weniger Flexibilität, was den Zeitpunkt der Verbuchung anlangt.)
Wer ist zuständig?
Zuständig für die Anerkennung von Pflichtpraktika in den WiWi-Studiengängen ist das Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.
Was wird eingereicht?
Grundlage für die Anerkennung eines Berufspraktikums auf das Pflichtpraktikum bildet die Bescheinigung, die die Praktikantenstelle (Unternehmen) über das abgeleistete Berufspraktikum ausstellt.
Ferner ist zu jedem abgeleisteten Praktikum ein selbst erstellter Bericht vorzulegen. Handschriftliche Berichte werden nicht entgegengenommen.
-
Grundsätzlich ist es möglich, die geforderte Mindestzeit über mehrere Praktika nachzuweisen (Näheres bei den Richtlinien). Die Begutachtung zur Anerkennung auf das Pflichtpraktikum wird jedoch erst vorgenommen, wenn das Pflichtpraktikum komplett abgeleistet ist.
Formale Anforderungen
Praktikumsbescheinigung
-
Offizieller Briefkopf des Unternehmens bzw. offizieller Praktika-Bewertungsbogen,
-
Unterschrift eines zuständigen Mitarbeiters des Unternehmens (verifizierbar).
-
Mindestumfang eine DIN-A4 Seite pro Praktikum (nicht handschriftlich!).
-
Der Bericht ist vom Praktikanten und von einem verantwortlichen Mitarbeiter der Praktikantenstelle (verifizierbar) zu unterzeichnen.
Angaben in der Praktikumsbescheinigung
In der Praktikumsbescheinigung müssen nachfolgende Informationen enthalten sein.
-
Unternehmen/Standort,
-
Angaben über das Arbeitsverhältnis (explizit "Praktikum"),
-
Angaben zur Dauer des Praktikums, Wochenarbeitszeit und ggf. Arbeitszeitunterbrechung (z.B. Urlaubs-, Krankheitstage)
-
Art der Tätigkeit/en und Abteilung/en.
Bei gleichzeitig ausgeübten kaufmännischen und technischen Inhalten sollte eine anteilige Zuordnung getroffen werden.
Beispiel für eine Praktikumsbescheinigung
Wie wird eingereicht?
Einreichung papierlos über ein Formular im WiWi-Portal. Die erforderlichen Dokumente können dort hochgeladen werden.
Leistungsnachweis/ Anrechnung der Leistungspunkte
Über das erfolgreich abgeleistete Pflichtpraktikum wird im Prüfungssekretariat der Fakultät ein Leistungsschein ohne Detailangaben zum abgeleisteten Praktikum ausgestellt. Dieser Leistungsschein wird intern weitergeleitet an SLE/Studierendenservice zur Verbuchung der Leistungspunkte.
Im regulären Betrieb dauert es von der Einreichung der Praktika-Unterlagen bis zum Versand an SLE maximal 3 Wochen. Die Verbuchung bei SLE kann nochmals bis zu 2 Wochen dauern. (Bei Klärungsbedarf und Rückfragen im Zuge der Bearbeitung verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.