Seminarmodul: Anrechnung und Verbuchung

Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre (Bachelor und Master nach SPO 2015)

 

Seminare im Seminarmodul

Im Rahmen des Seminarmoduls müssen in den o.g. Studiengängen im Bachelor ein Seminar und im Master zwei Seminare absolviert werden. Im Bachelor ist das Seminarmodul Teil des Vertiefungsstudiums. Die Belegung eines Seminars ist daher frühestens im vierten Fachsemester, studienplanmäßig nach Abschluss des Grundlagenstudiums  vorgesehen.

 

Prüfungsrechtlicher Aspekte

Mit den Studien- und Prüfungsordnungen ab 2015 wird die Prüfungsleistung anderer Art eingeführt (im Unterschied zu schriftlichen Prüfungen od. mündlichen Prüfungen). Alle Leistungen, die mit einer Note bewertet werden, gelten als Prüfung. Prüfungen werden bei Nichtbestehen mit 5,0 bewertet und können nur einmal wiederholt werden.

Alle Seminare, die in den o.g. Studiengängen im Seminarmodul verbucht werden, sind grundsätzlich zu benoten und gelten daher als Prüfungsleistungen anderer Art.  Wer eine Prüfungsleistung anderer Art nicht besteht, darf sie einmal wiederholen. Die Wiederholung einer Prüfungsleistung anderer Art, darf nicht über das bereits bearbeitete Thema erfolgen und kann über eine curricular gleichwertige Prüfungsleistung anderer Art nachgewiesen werden. Für Seminarleistungen im Seminarmodul heißt das, dass die Wiederholung im gleichen Seminar stattfinden darf, mit einem neuen Thema, aber ebenso in jedem anderen Seminar, das für das Seminarmodul zugelassen ist.

Abermaliges Nichtbestehen, wird als "endgültig nicht bestanden" gewertet und der Prüfungsanspruch geht verloren. Dieser kann nur über einen Antrag auf Zweitwiederholung an den Prüfungsausschuss wiedererlangt werden.

Achtung: Bei jedem Seminar gibt es einen vom Seminarleiter vorgegebenen Zeitpunkt, ab dem die Teilnahme in prüfungsrechtlicher Hinsicht verbindlich wird. Ein Rücktritt ist dann nur noch mit triftigen nachvollziehbaren Gründen möglich. Liegen bei einem Rücktritt keine nachvollziehbaren Gründe vor oder werden diese nicht unverzüglich dem Seminarleiter vorgelegt, wird eine Bewertung mit 5,0 vorgenommen. Ebenso ist die regelmäßige Teilnahme ein Leistungskriterium für das Seminar. Wird eine definierte Zahl an nicht teilgenommenen Seminarterminen überschritten, kann auch das zur Bewertung mit 5,0 führen.

Erforderliche Leistungen

Für den erfolgreichen Abschluss eines Seminars sind i.d.R. folgende Leistungen zu erbringen:

  • Aktive und regelmäßige Teilnahme am Seminar,
  • Anfertigung einer Seminararbeit zu einem Teilaspekt des Seminarthemas und
  • Vortrag bzw. Präsentation der Seminararbeit zu einem der Seminartermine.

Formale Regelungen

Seminarleistungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften werden ab SPO 2015 grundsätzlich direkt vom anbietenden Institut ins System verbucht (gilt innerhalb der WiWi-Fakultät).

  • Sofern die Leistung auf einem Leistungsschein dokumentiert wird, sind darauf
    • Allgemeiner thematischer Überbegriff zum Seminar lt. Modulhandbuch
    • konkreter Titel der Seminarlehrveranstaltung
    • Titel des Themas der Seminararbeit
    • Semester der besuchten Seminarlehrveranstaltung
    • Seminarleiter und -Prüfer
    • Seminarlevel (Bachelor- oder Masterseminar)
    anzugeben.
  • Auf dem Leistungsschein muss immer eine Bewertung mit SPO-konformer Note vorgenommen werden.
  • Damit ein Seminar im Seminarmodul verbucht wird, müssen mindestens 3 LP/ECTS erworben und ausgewiesen werden. Ein Seminar wird maximal mit 3 LP verbucht. Der Workload für ein Seminar liegt bei ca. 90 std. (2 SWS).

 

Welche Seminare sind im Seminarmodul zulässig?

Wiwi-Seminare: Grundsätzlich alle an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften angebotenen Seminare (soweit im Modulhandbuch kein ausdrücklicher gegenteiliger Hinweis gegeben wird, wie zB bei Seminaren des EnTechnon), sowie alle Seminare des ZAR, können grundsätzlich als Seminare im Seminarmodul geltend gemacht werden. Allerdings kann es sein, dass manche Seminare nur für den Bachelor oder nur für den Master zulässig sind. Ein entsprechender Hinweis sollte bei der Seminarankündigung zu finden sein. Im Modulhandbuch des Studienganges beim Seminarmodul sind die zulässigen Seminare mit Prüfer und mit den thematischen Überbegriffen aufgeführt, unter denen die Seminarleistungen im Zeugnis dokumentiert werden.

 

Übersicht über das Seminarangebot an der Fakultät

Die Seminare der Fakultät werden zentral über diese Seite im Netz angekündigt:
Aktuelles Seminarangebot

Anmeldung und Anrechnung

Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt derzeit noch nicht über die Online-Anmeldung. Die Anmeldung wird direkt beim Seminarleiter vorgenommen. Allerdings sollte der passende Seminarplatzhalter bereits im Studienablaufplan aktiviert werden, um die spätere Anmeldung und Verbuchung der Leistung zu ermöglichen. Der Eintrag der Seminarnote im System wird direkt vom anbietenden Institut vorgenommen.

Seminarleistung an einer anderen Fakultät des KIT

ING-Seminare: Im Seminarmodul der o.g. Bachelorstudiengänge sind grundsätzlich auch Seminare aus einer ingenieurwissenschaftlichen Fakultät des KIT zulässig. In den Masterstudiengängen kann maximal ein Seminar aus einer ING.-Fakultät im Seminarmodul geltend gemacht werden. Die geltend gemachten externen Seminare müssen in allen formalen Kriterien den WiWi-Standards entsprechen.

Alle externen Seminare müssen die Regelungen für Seminare des Seminarmoduls erfüllen.

Seminare an einer ingenieurwissenschaftlichen Fakultät des KIT sind darüber hinaus grundsätzlich zu beantragen und durch den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zu genehmigen. Das Formular dient dabei sowohl als Antrag, als auch zur Bescheinigung für die erbrachte Leistung.

Vorgehen: Im WiWi-Portal das entsprechende Formular ausfüllen und danach abschicken. Nach Bearbeitung im Prüfungssekretariat (max. 3 Wochen im Regelablauf) erhalten Sie per Mail Bescheid zur Abholung.

Für eine Genehmigung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Als Pflichtseminar im Seminarmodul werden nur Leistungen zugelassen, die ausdrücklich als „Seminar“ bescheinigt werden. Es müssen dabei die an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften geltenden Standards für Seminare erfüllt sein und über den Leistungsnachweis dokumentiert werden:
    • Lehrveranstaltung über mindestens 2 SWS
    • regelmäßiger Besuch der Seminartermine
    • Anfertigung einer Seminararbeit mit angemessenem Zeitaufwand zu einem Teilaspekt des Seminarthemas
    • Vortrag über die Seminararbeit zu einem Seminartermin
    • Die Seminar-Leistung muss mit einer PO-konformen Note bewertet werden
  • Relevanter inhaltlicher Bezug zum gewählten Ingenieurmodul im Master bzw. zum gewählten Ing-Vertiefungs- oder Wahlpflichtmodul im Bachelor (Ausgenommen das Modul „Vertiefung ingenieurwissenschaftliche Grundlagen“). Dieser ist gegeben, sofern das Seminar am gleichen Institut belegt wird, von dem auch das belegte ING-Modul angeboten wird. Andernfalls bedarf es einer Stellungnahme des ING-Modulkoordinators, der zu entnehmen ist, dass das Seminar zum belegtem ING-Modul passt. (Irrelevant: Der Bezug auf ein Ing-Bachelormodul für ein beantragtes ING-Masterseminar)

Von dieser Genehmigungspflicht sind ausgenommen:

  1. Seminare des wbk
  2. Seminare des IFL
  3. ING-Seminar: „Wir machen ein Patent“ (Prof. Stork, ITIV)

 

Es gilt auch hier: Alle Seminarleistungen müssen benotet sein, wenn Sie für das Seminarmodul geltend gemacht werden.

MATH-Seminar im Bachelor: In den Bachelorstudiengängen kann auch ein Seminar aus der Fakultät für Mathematik belegt werden. Das Seminar wird speziell für Bachelor-Wirtschaftsingenieurwesen / -TVWL ausgewiesen.