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Regelung für POM-Erstschreiber (WS 04/05)
Die POM-Prüfung von Herrn Prof. Neumann wird letztmalig zum WS 04/05 angeboten. Formal ist diese Prüfung ein Wiederholungstermin zur Hauptklausur des vergangenen Sommersemesters. Der Prüfungsausschuss ermöglicht Erstschreibern dennoch die Teilnahme. Dabei ist allerdings zu beachten, dass im Falle des Nichtbestehens ein (weiterer) Nachtermin wg. der Emeritierung von Herrn Prof. Neumann noch nicht gewährleistet ist.
Daher gilt folgende Sonderregelung:
Sollte kein Wiederholungstermin zustande kommen (z.B. zeitnahe mündliche Wiederholungsprüfung od. schriftlicher Termin zum Folgesemester) wird eine Prüfungsregelung wie sie für Studierende des Wirtschaftsingenieurwesens nach DPO WiIng 1983 Gültigkeit hat, auf alle WiWi-Kandidaten dieser Prüfung ausgedehnt. Jedoch nicht als Möglichkeit sondern als zwangsläufige Variante.
Demnach wird bei nicht bestandenem Erstversuch auf eine Alternative (idR. anderes OR-Teilgebiet) gewechselt, die dann allerdings wieder im Erstversuch prüfbar ist.
Mit dieser Regelung sollten die Interessen aller ausgeglichen sein, die Anmeldung zur POM-Prüfung wird als Zustimmung des Kandidaten zu dieser Regelung verstanden.