Ankündigungsdatum: 03.08.2021
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Studienplanung: Erweiterter Prüfungszeitraum KIT-weit letztmalig im SoSe 2022

Im Sommersemester 2022 wird es letztmalig einen erweiterten Prüfungszeitraum über die Semestergrenze hinaus geben (bis 11.11.2022).

Vgl.a.: Semestertermine

Ab dem WS 2022/23 markiert das jeweilige Semesterende auch das Ende des Prüfungszeitraums. Es gilt ab dann, dass alle Leistungen dem Semester zugerechnet werden, in dem sie erbracht wurden.

Studienplanung. Diese Änderung wirkt sich besonders auf die Planung zum nahtlosen Übgergang vom Bachelor auf den Master aus. Die Bewerbungsfrist auf den Master endet rund 2,5 Monate vor Beginn des ersten Mastersemesters. Zu einem Zeitpunkt also, der noch vor Beginn der letzten Prüfungsphase des geplanten Abschlusssemesters liegt. Üblicherweise erfolgt die Bewerbung daher noch ohne nachgewiesenen Bachelorabschluss, mit dem bis dahin vorliegenden Leistungsstand. Eine Zulassung erfolgt in all diesen Fällen nur bedingt unter dem Vorbehalt eines rechtzeitig nachgeweisenen Bachelorabschlusses.

Diese bedingte Masterzulassung hat demnach nur dann Bestand, wenn der Bachelorabschluss auch tatsächlich im Semester vor dem ersten Mastersemester liegt, aus dem heraus die Bewerbung auf den Master erfolgt. Und das ist nur dann der Fall, wenn alle zum Abschluss erforderlichen Leistungen in diesem Semester erfolgreich nachgewiesen worden sind.

In besonderem Maße gilt es, diesen Aspekt für die Planung der Bachelorarbeit mit ihrem grundsätzlich flexiblen Anmeldedatum zu berücksichtigen.