Ankündigungsdatum: 16.02.2021
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Verlängerung der maximal zulässigen Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung in den KIT- WiWi-Bachelorstudiengängen
- Die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung wird für Studienanfängerinnen bzw. -anfänger vom WS 18/19 und Studienanfängerinnen bzw. -anfänger vom WS 19/20 um zwei Semester verlängert, sofern sie in beiden Semestern im gleichen Studiengang eingeschrieben waren.
- Für Studienanfängerinnen bzw. -anfänger des Wintersemester 2020/2021 bzw. Studiengangwechsler zum Wintersemester 2020/2021 wird die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung um ein Semester verlängert.