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Teilnahme an KIT-Präsenzprüfungen und evtl. Konflikt mit nächtl. Ausgangsbeschränkung gem. CoronaVO
Einige KIT-Präsenzprüfungen im WS 20/21 liegen auf Zeiten, bei denen es zu Überschneidungen mit den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen kommen kann. Allerdings zählen Präsenzprüfungen, solange sie grundsätzlich zulässig sind, zu Veranstaltungen der akademischen Ausbildung und die Teilnahme daran fällt damit unter eine Ausnahmeregelung (vgl.a. CoronaVO § 1c Abs. (2) Nr. 5).
Die Teilnahme an KIT-Präsenzprüfungen, die zeitlich mit der allgemeinen Ausgangsbeschränkung nach CoronaVO kollidieren, stellt demnach keinen Verstoß gegen diese Verordnung dar.
Grundsätzlich ist dafür keine entsprechende Bescheinigung vorab mitzuführen. Wenn im Einzelfall behördlicherseits dennoch eine Bescheinigung eingefordert wird, können sich die Kandidaten in WiWi-Studiengängen an das Prüfungssekretariat der Fakultät wenden (Voraussetzung: Beleg über die behördliche Anforderung eines solchen Nachweises). Nach Überprüfung und Stimmigkeit der Angaben wird dort eine entsprechende Bescheinigung erstellt.