Ankündigungsdatum: 19.03.2020
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Abschlussarbeiten in der Zeit bis 03.05.2020

Auf der Grundlage der KIT-Entscheidung, alle KIT-Prüfungen bis 03.05.2020 abzusagen, folgende Regelung für Abschlussarbeiten an der WiWi-Fakultät:

Alle bereits angemeldeten Abschlussarbeiten können weiter bearbeitet werden. Eine Präsenzbetreuung findet bis dahin nicht statt. Alle Kandidaten, die in der Fertigstellung ihrer Arbeit durch die aktuelle Situation beeinträchtigt werden, erhalten auf kurzem Antragsweg (ohne sonst übliche Zustimmung des Instituts) eine Verlängerung, die zeitlich der Aussetzung aller Prüfungsleistungen am KIT entspricht. Aktuell also 34 Tage 5 Wochen. Der Antrag läuft über Prüfungsausschuss/PS-Wiwi und muss erst zum Ende der regulären Bearbeitungszeit gestellt werden (online-Antragsformular im WiWi-Portal, Einreichung in diesem Fall online/papierlos).

(vgl.a. KIT-Ankündigung)

Eventuelle Präsentationen zur Abschlussarbeit werden erst wieder nach Aufhebung der Prüfungssperre am KIT durchgeführt, sofern diese nicht online durchgeführt werden können (für Letzteres wird das Einvernehmen von Prüfer und Kandidat/in vorausgesetzt). Der Ablauf wird mit dem betreuenden Institut geregelt.

Fällt die Abgabe einer Arbeit in den Prüfungssperrzeitraum, können die Arbeiten, ungeachtet vorheriger Vereinbarungen, allein in digitaler Form eingereicht werden.

Die Einarbeitung aber auch die Anmeldung von Abschlussarbeiten im Prüfungssperrzeitraum ist weiterhin möglich, sofern alles dazu bereits geregelt wurde oder aus der Distanz geregelt werden kann.