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Informationswirtschaft - Parallelstudium Diplom/Bachelor
Gegenseitige Anrechung von Prüfungsleistungen
Der Prüfungsausschuss hat zur gegenseitigen Anrechnung von Prüfungsleistungen aus dem Bachelor- und Diplomstudiengang folgende Regelung getroffen:
a) erbracht bei Bachelor, anzuerkennen bei Diplom
Pflichtfach: | von Amts wegen (durch Studienbüro) |
Wahlpflichtfach: | auf Antrag des Studierenden (durch Studienbüro und nur wenn studienplanmäßig direkt integrierbar.) |
b) erbracht bei Diplom, anzuerkennen bei Bachelor
Pflichtfach: | von Amts wegen, Auswahlrecht hat Studierender (durch Studienbüro) |
Wahlpflichtfach: | auf Antrag des Studierenden (durch Studienbüro und nur wenn studienplanmäßig direkt integrierbar) |
Die Regelungen nach a) gelten auch dann, wenn der Diplomstudiengang aufbauend zum Bachelor studiert wird.
Ferner kann eine im Bachelor-Studiengang im Rahmen der Zusatzfachregelung abgelegte Prüfung im Diplomstudiengang auf die Fachprüfungen nach § 15 Abs. 1 (1.-5.) DPO InWi anerkannt werden.
Allgemeine Voraussetzung für die gegenseitige Anrechnung von Prüfungsleistungen ist, dass sich die anzuerkennenden Prüfungen homogen in den Studienplan des jeweils anderen Studienganges einfügen lassen. Wo dies nicht zutrifft, besteht eine Anrechnungsmöglichkeit nur über Antrag an den PA (Voraussetzung: Zustimmung des zuständigen Prüfers).
Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass zu einer Prüfung, die bereits in einem der beiden Studiengänge abgelegt wurde, im jeweils anderen eine Erstzulassung ausgestellt wird.