Ankündigungsdatum: 11.08.2004
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Fach/Modul/LV | Infor- matik |
Pflichtseminar im Fach Informatik nach § 16 Abs. 3 DPO InWi
Ab dem WS 2004/5 werden nur noch an Informatik-Instituten absolvierte Seminare als Informatik-Pflichtseminare gewertet.
Die bisherige Kulanzregelung, wonach Seminare im Fach Recht als äquivalent in diesem Sinne betrachtet wurden, wird aufgehoben.
Übergangsregelung: Rechtsseminare bis einschließlich Sommersemester 2004 absolviert, können noch als Pflichtseminare für das Fach Informatik eingereicht werden.
(Interfakultative Seminare bleiben von dieser Regelung unberührt.)