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Ab sofort (SoSe 2015): Prüfungen am KIT auch im Urlaubssemester zulässig
Für unterschiedliche Anlässe (zB. Auslandsstudium, freiwilliges studienbezogenes Praktikum) kann der Studierendenservice Urlaubssemester genehmigen, wenn die jeweils dafür vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Lehrveranstaltungen am KIT besucht werden. Ab Sommersemester 2015 dürfen im Urlaubssemester jedoch schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt werden, wenn die Qualifikation dafür nicht über eine Leistung im Urlaubssemester erworben werden muss. Prüfungsleistungen anderer Art (zB Seminar, Teamprojekt) oder die Abschlussarbeit hingegen dürfen nicht im Urlaubssemester liegen. Das betrifft sowohl die Anmeldung als auch die Bearbeitungs- und Betreuungszeiten sowie die jeweils zugehörigen Erfolgskontrollen. Auch unbenotete Erfolgskontrollen (Studienleistungen) sind weiterhin nicht zulässig. Darunter fallen auch die mitunter benoteten überfachlichen Qualifikationen aus dem Angebot von HoC/Sprachenzentrum und ZAK.
Die genaue Regelung sowie mögliche Ausnahmen zu den oben genannten Einschränkungen (Stichworte: Mutterschutz, Elternzeit, ...) findet sich in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
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Allgemeine Info des KIT-Studierendenservice zum Urlaubssemester und Antragsformular
Vorgehen zur Anmeldung von Prüfungen im Urlaubssemester:
Auch Prüfungen im Urlaubssemester können online angemeldet werden.
Bei Problemen ist das WiWi-Prüfungssekretariat Ansprechpartner. (Mit der Anmeldung am besten nicht bis zum letzten Tag warten, damit bei Störungen noch Zeit zur Klärung bleibt.)