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Bescheinigungen bei Bewerbung auf Masterstudiengänge noch vor Nachweis der Bachelorprüfung
(Interne Bewerber)
Wenn die Bewerbungsfrist auf einen Masterstudiengang noch vor Nachweis der Bachelorprüfung abläuft, besteht bei den Karlsruher WiWi-Master-Studiengängen die Möglichkeit auf Bewerbung noch ohne Bachelorabschluss, sofern der Abschluss noch im Laufe des Semesters vor dem Masterstudium zu erwarten ist.
In diesen Fällen erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig, also noch innerhalb des Prüfungszeitraums des laufenden Semesters, erzielt wird, und der Nachweis über den rechtzeitigen Abschluss spätestens zum Ende des erste Mastersemesters beim Studierendenservice / Studienbüro vorliegt.
Wer sich mit seinem Karlsruher WiWi-Bachelor auf externe Masterstudiengänge bewerben möchte und den Bachelorabschluss noch nicht komplett nachgewiesen hat, kann, wenn es von der Zielhochschule verlangt wird, im Studienbüro des KIT eine Bescheinigung erhalten, dass der Bachelorabschluss noch im laufenden Semester zu erwarten ist, sofernbis zum zurückliegenden Prüfungszeitraum mindestens rund 150 LP/ECTS nachgewiesen wurden. (Will sagen, auf einem vorgelegten aktuellen Notenauszug wird ein entsprechender Vermerk gemacht.)Wer darunter liegt und dennoch seinen Abschluss im laufenden Semester plant, kann nach Überprüfung seines Prüfungsvorhabens beim Prüfungssekretariat der Fakultät eine entsprechende Bescheinigung dort erhalten. Hierzu ist ein detaillierter Prüfungszeitplan über alle ausstehenden Leistungen unter Angabe der jeweiligen LP und der Modulzugehörigkeit bis zum Studienabschluss zusammen mit einem aktuellen Notenauszug vorzulegen (zB per eMail).
Interne Bewerber auf die WiWi-Masterstudiengänge am KIT benötigen keine extra Bescheinigung aus dem Studienbüro bzw. Prüfungsamt. Es reicht, einen aktuellen Notenauszug der Bewerbung beilzulegen. Der fristgerechte Bachelorabschluss (6 Wochen nach Beginn des ersten Mastersemesters) muss nach vorbehaltlicher Zulassung dann spätestens am Ende des ersten Mastersemesters über die Abschlussdokumente nachgewiesen werden.
Vier-Komma-Null-Bescheinigung
Solange dem Studienbüro der Beleg über den erfolgreichen und rechtzeitigen Abschluss der Bachelorprüfung nicht vorliegt, werden alle Studenten mit einer vorbehaltlichen Zulassung zum Masterstudium noch als Bachelor geführt. Damit verbunden ist zB, dass noch keine online-Prüfungsanmeldungen im Master vorgenommen werden können. Die Umsetzung von Bachelor auf Master kann frühestens dann erfolgen, wenn der Nachweis über den rechtzeitigen Abschluss vorgelegt wurde. Dieser nachweis kann auch über die Vorlage einer so genannten „4,0-Bescheinigung“ für die letzte/n zum Abschluss ausstehende/n Prüfung/en (wozu auch die Bachelorarbeit zählt) geführt werden.
Der Vorteil dieser Bescheinigung besteht darin, dass eine Aussage über das Bestehen („…wird mindestens mit 4,0 bewertet…“) idR meist schon viel früher als zur endgültigen Bewertung getroffen werden kann. Zur Bescheinigung ist das hier verlinkte Formular vorzulegen.