Ankündigungsdatum: 20.04.2012
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Fach/Modul/LV | Recht / Modul „Wirtschaftsprivatrecht“ |
Recht / Modul „Wirtschaftsprivatrecht“
Die Erfolgskontrolle wird wie folgt geändert:
Die Erfolgskontrolle erfolgt als Erfolgskontrolle anderer Art nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 der SPO. Es müssen 2 der 5 angebotenen Klausuren im Rahmen der Privatrechtlichen Übung bestanden werden.