Ankündigungsdatum: 03.06.2002
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Fach/Modul/LV |
Diplomstudiengang Informationswirtschaft
Studienabschnitt: Diplomprüfung
Zusatzfach im Diplomstudiengang Informationswirtschaft
§ 19 Zusatzfach (PO InWi)
(1) Der Kandidat kann sich bis zur Abgabe der Diplomarbeit in einem weiteren Fach zusätzlich zu den vorgeschriebenen Prüfungsfächern einer Prüfung unterziehen (Zusatzfach). § 3 bleibt unberührt.
(2) Das Ergebnis in diesem Fach wird auf Antrag des Kandidaten in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen.
Der Prüfungsausschuss hat festgelegt, dass für das Zusatzfaches nach § 19 PO InWi Prüfungen über einen Mindeststoffumfang von 6 SWS nachzuweisen sind.