Ankündigungsdatum: 11.04.2008
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Fach/Modul/LV | Betriebs- praktikum |
Studiengebührenbefreiung bei Pflichtpraktika ab S 2008
Ab dem Sommersemester 2008 besteht die Möglichkeit, für das Semester, in dem ein Betriebspraktikum absolviert wird, Studiengebührenbefreiung (zurzeit 500 €) zu erhalten. Der Antrag wird über das zentrale Studienbüro der Universität gestellt.
Folgende Bedingungen müssen dabei erfüllt sein:
- Es muss als Pflichtpraktikum im jeweiligen Studiengang anerkannt werden;
- Der Gesamtumfang muss mindestens 14 Wochen betragen;
- Mindestens 8 Wochen der Praktikumszeit müssen in der Vorlesungszeit liegen.
Im betreffenden Semester können weiterhin Prüfungen abgelegt werden. Weitere Info dazu im Studienbüro.