Orientierungsprüfung
Orientierungsprüfung
Zum Wintersemester 2001/02 wurde für die Studiengänge an der Universität Karlsruhe (TH) die Orientierungsprüfung eingeführt. Sie ist auch heute noch gültig für alle WiWi-Bachelorstudiengänge am KIT. Bei der Orientierungsprüfung handelt es sich nicht um eine Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern um mehrere Prüfungen aus dem regulären Studienplan der ersten beiden Semester des jeweiligen Studienganges, die jeweils als Teilprüfung der Orientierungsprüfung in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt werden.
Die Orientierungsprüfung soll dazu dienen, die Studienwahlentscheidung zu überprüfen und eventuelle Fehlentscheidungen noch ohne großen Verlust an Zeit zu korrigieren. Daher ist die Orientierungsprüfung in den ersten beiden Semestern, inklusive Wiederholungen spätestens jedoch zum Ende des Prüfungszeitraums des 3. Fachsemesters, nachzuweisen.
Fristverlängerung:
Der zuständige Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag die Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung verlängern. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat.
Die Prüfungen, die in einem Studiengang zur Orientierungsprüfung gehören, werden in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ausdrücklich benannt. Die Orientierungsprüfung greift nicht in den ordentlichen Ablauf dieser Prüfungen ein:
Wie bei jeder anderen Prüfung findet bei Nichtbestehen eine Wiederholungsprüfung statt. Wird diese Wiederholungsprüfung in schriftlicher Form (Klausur) abgelegt, folgt bei abermaligem Nichtbestehen eine mündliche Nachprüfung. Erst wenn auch diese nicht bestanden wird, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Keine Zweitwiederholung möglich:
Für Prüfungen im Rahmen der Orientierungsprüfung entfällt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Zweitwiederholung zu stellen.