Grundlage
Die Orientierungsprüfung wurde eingeführt, um zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Studiums eine eventuelle Fehlentscheidung bei der Wahl des Studienganges feststellen zu können.
Die Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge sehen vor, dass die Orientierungsprüfung mit Ende des zweiten Fachsemesters abgeschlossen wird. Modulhandbuch und SPO der jeweiligen WiWi-Bachelorstudiengänge weisen aus, welche Prüfungen im Studiengang zur Orientierungsprüfung zählen. Die betroffenen Lehrveranstaltungen/Prüfungen sind so ausgewählt, dass der Erstversuch innerhalb der ersten beiden Semester und eine eventuell erforderliche Wiederholungsprüfung spätestens im 3. Fachsemester absolviert werden können. Wer die Orientierungsprüfung einschließlich eventueller Wiederholungen nicht bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters nachgewiesen hat, verliert den Prüfungsanspruch.
Der Prüfungsausschuss kann jedoch auf Antrag betroffener Studierender über eine Verlängerung der Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung entscheiden und den Prüfungsanspruch bedingt wieder herstellen.
Vorgehensweise Fristverlängerungsantrag:
Vorgehensweise:
Wenn die Informationen auf dieser Seite ausreichen, dann kann der Antrag gleich aufgesetzt und wie weiter unten aufgezeigt eingereicht werden. Sollte es jedoch noch Klärungsbedarf geben oder spezielle Aspekte eine Rolle spielen, die mit der Info hier nicht abgedeckt werden, kann ein telefonischer Beratungstermin vereinbart werden. Das läuft dann über eine online-Reservierung zu den persönlichen Beratungszeiten im Prüfungssekretariat. Bei der Beratung wird die Kenntnis der Informationen auf dieser Seite vorausgesetzt.
Form und Übermittlung des Antrags
Der Antrag wird
- in Form eines Briefschreibens aufgesetzt (mit den üblichen Absenderangaben versehen)
- über das Prüfungssekretariat eingereicht (bis auf Weiteres von uns empfohlen: als PDF-Anhang in einer Mail, ebenfalls möglich: per Post od. per Direkteinwurf ins Postfach im Gebäude des PS-WiWi)
- und wird von dort dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Aufbau / Inhalt des Antrags
Ins Adressfeld „An den Prüfungsausschuss [Ihr Studiengang]“, in den Betreff: „Antrag auf Fristverlängerung zum Studienabschluss für das x. Fachsemester“
Zu Beginn wird im Antrag kurz erwähnt, ob ein Beratungsgespräch wahrgenommen wurde und wann das war. Oder eben explizit, dass darauf verzichtet wurde, weil die Info auf dieser Seite ausreichend war.
Dann geht es gleich weiter zu den Inhalten: Welche Prüfungen fehlen noch zum Abschluss der Orientierungsprüfung und wann ist geplant, die Orientierungsprüfung abzuschließen.
Als nächstes gehen Sie auf die Gründe ein, die aus Ihrer Sicht dazu geführt haben, dass die Orientierungsprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte.
Begründungen wie z.B. Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes zu einem relevanten Zeitpunkt, sind mit Attest zu dokumentieren. Eine Berücksichtigung ist andernfalls nicht gewährleistet. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dabei nicht ausreichend. Allerdings. Wo ein Beleg nicht gleich zur Hand ist, kann der Antrag zunächst auch ohne diesen eingereicht werden. Damit wird die Zeit für die Bearbeitung genutzt. Wo ein vorgetragener Grund vom Prüfungsausschuss als relevant erachtet wird und ein Beleg dazu fehlen sollte, würden wir uns vor Entscheidung melden.
Bearbeitungszeit
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses zum Fristverlängerungsantrag für die Orientierungsprüfung geht dem Antragsteller im Regelbetrieb innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Einreichen schriftlich zu, als PDF-Anhang in einer eMail. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bearbeitungszeit über die Rückmeldefrist für das beantragte Semester hinausgeht und eine Rückmeldung zunächst nicht möglich ist. Im Falle einer Genehmigung wird die Rückmeldung nachträglich möglich sein. Wichtig ist, dass Sie sich mit SLE/Studierendenservice in Verbindung setzen und den Rückmeldebetrag anweisen (Stichwort „Verwendungszweck“).
Hinweis:
Es ist nicht ratsam, den Antrag erst dann zu stellen, wenn die Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung abgelaufen ist. Oft zeichnet sich im zweiten, spätestens im dritten Semester ab, dass nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Der Antrag sollte dann aus dem dritten Fachsemester heraus gestellt werden.
- Antrag (Briefform), ggf. Anlagen (z.B. ärztliches Attest),
- Notenauszug (immer mit allen Angaben: bestanden, nicht bestanden, angemeldet)
Bescheid: schriftlich als PDF-Anhang in einer Mail