Fristverlängerungsantrag zum Studienabschluss
Grundlage
Die Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge begrenzen die Maximalzeit zum Studienabschluss auf 9 Fachsemester (Bachelorstudiengänge) und 7 Fachsemester (Masterstudiengänge). Zu beachten: Corona-Sonderregelungen. Derzeit für betroffene Jahrgänge jeweils bis zu 3 Semester mehr. Wer den Abschluss nicht innerhalb dieser Frist nachweist, der verliert den Prüfungsanspruch im Studiengang und damit die Zulassung.
Der Prüfungsausschuss kann den Prüfungsanspruch über eine Fristverlängerung bedingt*) wieder herstellen. Hierzu ist vom Studenten ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und über das Prüfungssekretariat der Fakultät einzureichen. Zeitpunkt für die Antragstellung ist das letzte Semester vor Ablauf der Maximalstudiendauer. Frist: Der Antrag ist spätestens vor Ablauf der Rückmeldefrist für das Semester zu stellen, das zur Rückmeldung gesperrt ist. In begründeten Ausnahmefällen (zB wenn eine Prüfung, mit der das Studium abgeschlossen werden sollte, überraschend nicht bestanden wird) kann diese Frist auch überschritten werden.
Allerdings ist dringlich anzuraten, so früh wie möglich eine Beratung im Prüfungssekretariat wahrzunehmen. Das kann schon früh im Studium sein, nämlich dann, wenn sich abzeichnet, dass ein Studienabschluss in vorgegebener Zeit nicht mehr möglich sein wird. Anhand der bisherigen durchschnittlichen Semesterleistung gemessen in LP/ECTS lässt sich das leicht erkennen.
*) Üblicherweise, insbesondere dann, wenn absehbar mehr als ein Semester zum Studienabschluss benötigt wird, wird die Genehmigung bedingt ausgesprochen. Die Fristverlängerung wird in solchen Fällen semesterweise an die Erfüllung eine Bedingung geknüpft, zB an den Nachweis einer Mindest-LP-Zahl aus Prüfungen im laufenden Semester.
Vorgehensweise:
Wenn die Informationen auf dieser Seite ausreichen, dann kann der Antrag gleich aufgesetzt und wie weiter unten aufgezeigt eingereicht werden. Sollte es jedoch noch Klärungsbedarf geben oder spezielle Aspekte eine Rolle spielen, die mit der Info hier nicht abgedeckt werden, kann ein telefonischer Beratungstermin vereinbart werden. Das läuft dann über eine online-Reservierung zu den persönlichen Beratungszeiten im Prüfungssekretariat. Bei der Beratung wird die Kenntnis der Informationen auf dieser Seite vorausgesetzt.
Form des Antrags
Der Antrag wird über das Prüfungssekretariat in Briefform eingereicht (bis auf Weiteres von uns empfohlen: als PDF-Anhang in einer Mail, möglich aber auch per Post od. per Direkteinwurf ins Postfach im Gebäude des PS-WiWi) und wird von dort dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Aufbau des Antrags
Ins Adressfeld „An den Prüfungsausschuss [Ihr Studiengang]“, in den Betreff: „Antrag auf Fristverlängerung zum Studienabschluss für das xx. Fachsemester“
Zu Beginn wird im Antrag kurz erwähnt, ob ein Beratungsgespräch wahrgenommen wurde und wann das war. Oder eben explizit, dass darauf verzichtet wurde, weil die Info auf dieser Seite ausreichend war.
Dann geht es gleich weiter zu den Inhalten. Beginn mit einer semesterweisen Listung der Leistungen, die zum Abschluss noch fehlen unter Angabe der zugehörigen LP. Handelt es sich um mehrere Leistungen, die zudem auf mehrere Semester verteilt werden sollen, dann ist es übersichtlicher, diese Liste als Anhang beizufügen und zu Antragsbeginn einen Verweis darauf zu setzen. (Prüfungen, die zwar schon absolviert wurden, aber auf dem Notenauszug noch nicht bewertet sind, werden in diese Übersicht auch mit aufgenommen.
Es ist dabei auf eine realistische Planung zu achten. Wer über 9 Semester kaum Leistung gezeigt hat, wird in den kommenden Semestern schwerlich ein studienplanmäßiges Quantum erfüllen können. Als Mindestleistung wird allerdings von 20 LP/ECTS pro Semester ausgegangen.
Als nächstes gehen Sie auf die Gründe ein, die aus Ihrer Sicht dazu geführt haben, dass Sie nicht rechtzeitig fertig werden konnten.
Begründungen wie z.B. Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes über einen längeren Zeitraum hinweg, werden mit Attest dokumentiert. Eine Berücksichtigung ist andernfalls nicht gewährleistet. Allerdings. Wo ein Beleg nicht gleich zur Hand ist, kann der Antrag auch ohne diesen eingereicht werden. Es soll für die Beschaffung eines Attests keine wertvolle Zeit vergehen. Wo ein solchermaßen vorgetragener Grund vom Prüfungsausschuss als relevant erachtet und für dessen Berücksichtigung ein Beleg erforderlich wird, würden wir uns immer melden.
Bearbeitungszeit
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses zum Fristverlängerungsantrag geht dem Antragsteller im Regelbetrieb innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Einreichen schriftlich zu, falls eine aktuelle Adresse vorliegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Bearbeitungszeit über die Rückmeldefrist für das beantragte Semester hinausgeht. Im Falle einer Genehmigung wird die Rückmeldung nachträglich möglich sein. Wichtig ist, dass Sie sich mit SLE/Studierendenservice in Verbindung setzen und den Rückmeldebetrag anweisen (Stichwort „Verwendungszweck“).
Folgeantrag
Eine Fristverlängerung wird immer nur für ein Semester ausgesprochen. Sofern der Abschluss nicht in diesem Semester erzielt werden kann, muss für die Rückmeldung ins nächste Semester erneut ein Antrag gestellt werden. Dieser wird in der Betreffzeile als Folgeantrag gekennzeichnet und im Antrag werden nur die Aspekte aufgeführt, die eine weitere Fristverlängerung erfordern. Das kann so schon beim Erstantrag absehbar gewesen sein, oder sich durch neu eingetretene Umstände unerwartet ergeben haben. Im Optimalfall reicht der Verweis darauf, dass die gezeigte Leistung der Planung aus dem Erstantrag entspricht. Jedenfalls ist immer eine Kopie des Bescheids zum vorangegangenen Antrag mit vorzulegen.
Hinweis:
Unbedingt die oben genannte Frist beachten. Bei zu spät vorgelegten Anträgen kann es sein, dass SLE/Studierendenservice die Fristverlängerung aufgrund formaler Mängel ablehnt.
Zusammenfassung einzureichender Unterlagen
(Achtung: Einreichung bis auf Weiteres als pdf-Anhang in einer Mail)
- Antrag (Briefform) Unterschrift nicht vergessen, ggf. Anlagen (z.B. ärztliches Attest) als Belege für Angaben im Antrag,
- Notenauszug immer mit allen Angaben: bestanden, nicht bestanden, angemeldet,
- Vermerk (im Antrag oder auf extra Blatt) an welchem Tag das Beratungsgespräch zum Antrag im Prüfungssekretariat stattgefunden hat.
Bearbeitungszeit: maximal 4 Wochen
Bescheid: Bis auf Weiteres: als pdf-Anhang in einer Mail