Bescheinigung nach § 48 BAFöG
In regelmäßigen Abständen wird bei BAFöG-Empfängern der Leistungsstand im Studium überprüft.
Im Regelfall reicht der zuständigen BAFöG-Stelle ab sofort die Vorlage eines aktuellen Notenauszugs mit allen erbrachten Leistungen (auch den nicht bestandenen), da auf dem Notenauszug die Summe der LP/ECTS dokumentiert ist und die Einzelleistungen mit Prüfungsdatum ausgewiesen werden.
Übersicht Leistungsanforderungen in LP/ECTS nach Studiengang bis zum 6. Fachsemester (FS):
FS | alle Bachelorstg. | WiIng Dipl. |
---|---|---|
1 | 15 | |
2 | 30 | |
3 | 45 | |
4 | 60 | 61 |
5 | 90 | 91 |
6 | 120 | 122 |
Im Ausnahmefall ist der zuständigen BAFöG-Stelle die (online ausfüllbare) Bescheinigung nach § 48 BAFöG vorzulegen. In diesem Fall ist das vorausgefüllte Formular im Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vorzulegen. Achtung: Diese Art der Leistungsbescheinigung muss vom zuständigen Sachbearbeiter der BAFöG-Stelle ab sofort ausdrücklich angefordert werden.
Grundlage für die Leistungsbescheinigung ist i.d.R. der erreichte Leistungsstand des zurückliegenden Semesters, gemessen an den erfolgreichen Prüfungsleistungen und den zugeordneten Leistungspunkten. Üblicherweise wird diese Bescheinigung über das 4. und 6. Fachsemester eingeholt (vgl. a. Übersicht unten).
Zu beachten ist, dass bei Abgabe des Formulars in der Fakultät neben den Personaldaten auch das Fachsemester eingetragen ist, für das das BAFöG-Amt eine Bescheinigung über den Studienstand möchte. In vielen Fällen ist das nicht das aktuelle sondern das zurückliegende Fachsemester. Im Zweifel ist dieser Punkt direkt mit der BAFöG-Stelle zu klären.
Wenn die Bescheinigung für das laufende Fachsemester ausgestellt werden soll und dafür relevante Leistungen noch ausstehen, sollte in einem Begleitschreiben der ausdrückliche Hinweis stehen, welche Prüfungen in diesem Semester noch abgelegt werden.
Vorgehen Regelfall:
Aktuellen Notenauszug zs. mit den übrigen Antragsunterlagen direkt im Studentenwerk Karlsruhe, BAFöG-Stelle einreichen.
Vorgehen Ausnahmefall (nach ausdrücklicher Aufforderung durch die zuständige BAFöG-Stelle):
Reichen Sie das mit Ihren Angaben ausgefüllte Formular nach § 48 BAFöG im Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zusammen mit einem aktuellen Leistungsnachweis und allen erforderlichen Angaben ein. Falls Sie Anmerkungen haben, reichen Sie diese mit ein. E-mail Adresse noch mit angeben, damit wir Sie bei einer Nachfrage erreichen können. Im Zusammenhang mit Auslands-BAFöG sind zum Teil andere BAFöG-Ämter zuständig. Hier benötigen wir in jedem Fall die entsprechende Anschrift und den Auftrag, die Bescheinigung dorthin zu senden.
Bearbeitungszeit: 14 Tage
Rückgabe: Interne Weiterleitung, direkt an das BAFöG-Amt.