Bewerbung und Zulassung

Masterstudiengang Technische Volkswirtschaftslehre
Antworten auf folgende Fragen finden Sie in der Auswahlsatzung:
- Wie funktioniert das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?
- Bis wann muss ich mich bewerben?
- Welche Unterlagen/Nachweise sind für meine Bewerbung zum Masterstudiengang notwendig?
- Wie müssen die erforderlichen Studienleistungen nachgewiesen werden?
- Ist mein Abschluss für den Masterstudiengang geeignet?
- Können für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung in Mathematik und Statistik fehlende ECTS-Punkte nachgeholt werden?
- Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, wenn ich noch nicht alle Prüfungen im Bachelor abgeschlossen haben sollte?
- Wofür werden Punkte vergeben?
Kann ich mich für den Masterstudiengang bewerben, auch wenn ich meinen Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen habe?
Ja, dies ist möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?
Gibt es eine Möglichkeit, vorab eine Einschätzung zu erhalten, ob ich die Zugangsvoraussetzungen erfülle?
Was zählt zu den wissenschaftlichen und/oder beruflichen Leistungen sowie zu den außercurricularen Leistungen und Qualifikationen?
Welche Angaben sind für die Bescheinigung außercurricularer / sonstiger Leistungen erforderlich?
Welche Angaben für die Bescheinigung der außercurricularen / sonstigen Leistungen notwendig sind, können Sie in der Musterbescheinigung einsehen.
Kann das Pflichtpraktikum aus dem Bachelorstudium auch als Zugangsvoraussetzung für den Master geltend gemacht werden?
Welche Tätigkeitsfelder müssen im Praktikum abgedeckt sein?
Die 12 Wochen Praktikum sind inhaltlich gleich zu gestalten, wie das Pflichtpraktikum im Bachelorstudiengang nach SPO 2015. Es können sowohl technische, wie auch kaufmännische Tätigkeiten abgedeckt werden, oder eine beliebige Mischung daraus.
Wird für die Masterbewerbung ein Praktikumsbericht über die 12 Wochen Pflichtpraktikum benötigt, oder reicht eine Praktikumsbescheinigung aus?
Als Zugangsvoraussetzung reicht eine Praktikumsbescheinigung mit Tätigkeitsbeschreibung aus. Die Bescheinigung sollte die folgenden Inhalte aufweisen: Musterbescheinigung.
Gibt es unterschiedliche Bedingungen beim Masterpraktikum gegenüber dem Bachelorpflichtpraktikum?
Für das Praktikum zur Zulassung zum Masterstudium gelten in jeder Hinsicht, inhaltlich wie formal, die gleichen Bedingungen wie beim Pflichtpraktikum im entsprechenden Bachelorstudiengang nach SPO 2015. Mit einer Ausnahme: Es muss kein Bericht angefertigt und vorgelegt werden.
Was mache ich, wenn das Praktikum nicht rechtzeitig vor dem 1. Mastersemester nachgewiesen werden kann?
Können Leistungen aus meinem Bachelor für den Masterstudiengang angerechnet werden?
Hinweise zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.
Ich habe in meinem bisherigen Studiengang den Prüfungsanspruch verloren. Kann ich trotzdem für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zugelassen werden?
Wer in den hier aufgezählten Studiengängen die Zulassung zum Studium und/oder den Prüfungsanspruch verloren hat, wird nicht zu den entsprechenden Studiengängen der Fakultät zugelassen. Die Liste ist nicht abschließend. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs Technische Volkswirtschaftslehre
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