Ersatz einer bestandenen Prüfung durch Umbuchung als Zusatzleistung (ab WiWi-SPO 2015)
Die WiWi-Studien- und Prüfungsordnungen ab 2015 sehen vor, dass bestandene Wahlprüfungen (= haben gleichwertige Alternativen) als Zusatzleistung umgebucht werden können. Dadurch wird im Ausgangsmodul ein Buchungsplatz frei, an dem eine andere Prüfung angemeldet werden kann, mit der die Modulprüfung absolviert werden soll. Innerhalb der Maximalstudiendauer des Studienganges besteht keine zeitliche Vorgabe zur Anwendung dieser Regelung. Aber. Die Umbuchung als Zusatzleistung ist nicht umkehrbar.
Diese Möglichkeit besteht sowohl für Einzelprüfungen in Modulen, als auch für komplette Module. Der Umbuchungsantrag wird über das web-Formular für Umbuchungen im WiWi-Portal gestellt. (Es muss nichts mehr ausgedruckt werden.) Der Antrag geht nach Versand ans Prüfungssekretariat der Fakultät, wo er entschieden wird (Bearbeitungszeit max. 14 Tage). Der Antragsteller erhält immer nach Bearbeitung eine Nachricht per Mail. Nach Genehmigung wird der Antrag weitergeleitet zur Verbuchung (Bearbeitungszeit: max: 14 Tage.)