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Veranstaltung

Öffentliches Recht I - Grundlagen [WS2024016]

Typ
Vorlesung (V)
Online
Semester
WS 20/21
SWS
2
Sprache
Deutsch
Termine
14
Links
ILIAS

Dozent/en

Einrichtung

  • KIT-Fakultät für Informatik

Bestandteil von

Veranstaltungstermine

  • 05.11.2020 16:00 - 17:30
  • 12.11.2020 16:00 - 17:30
  • 19.11.2020 16:00 - 17:30
  • 26.11.2020 16:00 - 17:30
  • 03.12.2020 16:00 - 17:30
  • 10.12.2020 16:00 - 17:30
  • 17.12.2020 16:00 - 17:30
  • 07.01.2021 16:00 - 17:30
  • 14.01.2021 16:00 - 17:30
  • 21.01.2021 16:00 - 17:30
  • 28.01.2021 16:00 - 17:30
  • 04.02.2021 16:00 - 17:30
  • 11.02.2021 16:00 - 17:30
  • 18.02.2021 16:00 - 17:30

Anmerkung

Die Vorlesung umfasst Kernaspekte des Verfassungsrechts (Staatsrecht und Grundrechte) und des Verwaltungsrechts. In einem ersten Schritt wird der Unterschied zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichem Recht verdeutlicht. Im verfassungsrechtlichen Teil werden schwerpunktmässig das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und die Grundrechte besprochen (v.a. die Kommunikations- und Wirtschaftsgrundrechte). Im verwaltungsrechtlichen Teil werden die verschiedenen Formen des behördlichen Handelns (Verwaltungsakt; Öffentlichrechtlicher Vertrag; Rechtsverordnungen etc.) behandelt und ihre Voraussetzungen besprochen. Ferner werden die Rechtsschutzmöglichkeiten in Bezug auf behördliches Handeln erarbeitet. Die Studenten werden an die Falllösungstechnik im Öffentlichen Recht herangeführt.

Empfehlungen: Parallel zu den Veranstaltungen werden begleitende Tutorien angeboten, die insbesondere der Vertiefung der juristischen Arbeitsweise dienen. Ihr Besuch wird nachdrücklich empfohlen.
Während des Semesters wird eine Probeklausur zu jeder Vorlesung mit ausführlicher Besprechung gestellt. Außerdem wird eine Vorbereitungsstunde auf die Klausuren in der vorlesungsfreien Zeit angeboten.
Details dazu auf der Homepage des ZAR (www.kit.edu/zar).

Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt ca. 90 Stunden (3.0 Credits).

  • Präsenzzeit: Besuch der Vorlesung 15 x 90 min =   22 h 30 min
  • Vor-/Nachbereitung der Vorlesung 15 x 120 min =  30 h 00 min
  • Skript 2 x wiederholen & 2 x 10 h  = 20 h 00 min
  • Prüfung vorbereiten = 17 h 30 min
  • Summe 90 h 00 min

Lernziele: Die Studierenden sollen nach der Vorlesung staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe sowie die Kommunikations- und Wirtschaftsfreiheiten des Grundgesetzes in ihren internationalen Bezügen kennen. Sie sollen einfache Fälle im Staatsrecht lösen können.

Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von i.d.R. 60 Minuten nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO.