Teilleistung
Bachelorarbeit [T-INFO-109907]
Teilleistungsart
AbschlussarbeitLeistungspunkte
15Turnus
Jedes SemesterVersion
1Verantwortung
Einrichtung
- KIT-Fakultät für Informatik
Bestandteil von
Veranstaltungen
Kursnummer | Name | SWS | Typ |
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Prüfungen
Kursnummer | Name | Termine |
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Erfolgskontrolle(n)
Die Bachelorarbeit ist in § 14 der SPO geregelt.
Die Präsentation soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung stattfinden.
Die schriftliche Ausarbeitung soll die Herangehensweise an das Thema dokumentieren.
Voraussetzungen
Informationen insbesondere zu Voraussetzungen der Bachelor-Arbeit finden Sie in §14 der SPO.
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 120 LP erfolgreich abgelegt hat und darin alle Modulprüfungen in den Fächern Mathematik, Wirtschaftsinformatik und Seminar gemäß § 20 Absatz 2 Nummern 1, 3 und 6 abgeschlossen hat. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der/des Studierenden.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist einen Antrag auf Zulassung nicht notwendig.
Anmerkungen
Die schriftliche Ausarbeitung soll die Herangehensweise an das Thema dokumentieren.
Die Bachelorarbeit wird zudem in §14 SPO geregelt. Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch einen Betreuer (verantwortlicher Prüfer) und einen weiteren Prüfende. Das Gutachten nach §14(7) der SPO wird für das gesamte Modul erstellt.