Announcement date: 06.04.2005
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Subject/Module/LV | alle |
Prüfungsmehrleistung innerhalb der Regelprüfungszeit
Laut Ergänzungssatzung vom 5.7.2004 für DPO WiING 2001 §11 Abs. 5 können innerhalb der Regelprüfungszeit in einem Fach mehr Prüfungen abgelegt werden, als erforderlich sind. Unter Beachtung der Mindestforderungen zum Nachweis eines Prüfungsfaches bzw. eines Gebiets werden dann lediglich die besten Prüfungen für die Fachnotenbildung berücksichtigt.
Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
- Die Regelprüfungszeit beträgt im Grundstudium 4 Semester und im Hauptstudium weitere sechs, also insgesamt 10 Semester.
- Die Regelprüfungszeit umfasst alle Fachsemester + alle Urlaubssemester, in denen Prüfungen abgelegt werden können.
- Prüfungsmehrleistung kann nur dort erbracht werden, wo es studienplanmäßige Alternativen gibt. Im Grundstudium ist dies allein im Wahlpflichtfach Ingenieurwissenschaften der Fall.
- Werden mehr Prüfungen als erforderlich angetreten, gelten trotzdem die regulären Prüfungsbedingungen: Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt und mit mindestens 4,0 bestanden werden. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Fachprüfung über andere Prüfungen bereits nachgewiesen ist oder noch nachgewiesen werden kann.