Die Prüfungsausschüsse für die Studiengänge der Fakultät haben folgende Fristverlängerungen beschlossen:
- Frist zum Nachweis der Orientierungsprüfung in allen WiWi-Studiengängen.
Für Studienanfänger (Erstsemester) im WS 18/19 und WS 19/20: Fristverlängerung jeweils um ein Semester - Studienhöchstdauer in allen WiWi-Studiengängen.
Für alle, die im SoSe 2020 im höchsten zulässigen Semester sind: Fristverlängerung um ein Semester. - Frist zum Nachweis der Wiederholungsprüfung (Stg. Wirtschaftsinformatik/Informationswirtschaft)
Für alle um ein Semester.