Lehrangebot von Prof. Dr. Lorenz: Mögliche Einstellung des Lehrangebots nach dem WS 2017/18 - Modulprüfungsregelung
Aktuell ist noch nicht sicher, ob das Lehrangebot von Herrn Prof. Dr. D. Lorenz nach dem WS 17/18 fortgesetzt werden kann.
Betroffen ist das BWL-Modul IMMOBILIENWIRTSCHAFT UND NACHHALTIGKEIT und die darin enthaltenen Lehrveranstaltungen.
Für den Fall, dass das Lehrangebot nach dem laufenden WS eingestellt wird, folgende Regelung:
- Das Mastermodul kann letztmalig im WS 2016/17 mit der Prüfung IMMOBILIENWIRTSCHAFT UND NACHHALTIGKEIT TEIL 1: GRUNDLAGEN UND WERTERMITTLUNG neu belegt werden.
- Für alle, die das Mastermodul bereits mit der Prüfung IMMOBILIENWIRTSCHAFT UND NACHHALTIGKEIT TEIL 1: GRUNDLAGEN UND WERTERMITTLUNG spätestens zum WS 17/18 belegt haben, wird im SoSe 2018 noch eine Prüfung (ohne vorausgehendes Lehrangebot) zu IMMOBILIENWIRTSCHAFT UND NACHHALTIGKEIT TEIL 2: REPORTING UND RATING angeboten und damit letztmals die Möglichkeit zum Modulabschluss gegeben.
- Ausnahme: Wer sein Masterstudium erst im Sommersemester 2018 beginnt, kann das Modul noch belegen, wenn die Prüfung IMMOBILIENWIRTSCHAFT UND NACHHALTIGKEIT TEIL 1: GRUNDLAGEN UND WERTERMITTLUNG bereits im Rahmen des Bachelors als Zusatzleistung absolviert wurde und diese Leistung gleich mit Beginn des Masterstudiums zur Anerkennung im Modul IMMOBILIENWIRTSCHAFT UND NACHHALTIGKEIT geltend gemacht wird.