Ankündigungsdatum: 05.05.2011
This page in EN
StudiengängeTVWL/WiIng BSc
Fach/Modul/LV-/-

Praktikum als Zulassungsbedingung für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre

Für die Zulassung zu den Masterstudiengängen WiIng und TVWL müssen insgesamt 12 Wochen studienbezogene Berufspraktika nachgewiesen werden. (Das Pflichtpraktikum aus dem Bachelorstudiengang kann dazu auch verwendet werden) Die Inhalte richten sich nach den Bestimmungen für das Pflichtpraktikum in den entsprechenden Bachelorstudiengängen am KIT. Als Nachweis reicht die vom Unternehmen ausgestellte Bescheinigung über das abgeleistete Berufspraktikum, so wie für die entsprechenden Bachelorstudiengänge beschrieben. (Ein Praktikumsbericht ist nicht mehr erforderlich.) Bei der Bewerbung muss das Praktikum noch nicht vorgelegt werden. Es muss jedoch spätestens vor dem ersten Mastersemester abgeleistet worden sein. Der Nachweis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Semesters im Masterstudium vorzulegen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, erlischt die Zulassung.

An Stelle von insgesamt 12 Wochen Praktikum wird auch eine mindestens 2-jährige nicht akademische technische und/oder kaufmännische Berufsausbildung akzeptiert.